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Hexenfeuer am 30.04.2025

alle Infos zur Beantragung

Am Mittwoch, dem 30.04.2025 können, sofern es die jeweils geltende Waldbrandgefahrenstufe zulässt, ab 16:00 Uhr die traditionellen „Hexenfeuer“ entzündet werden.
Die Antragstellung (persönlich oder schriftlich) muss dazu bis spätestens Freitag, 25.04.2025, 12:00 Uhr (Antragseingang) erfolgt sein.
Bitte beachten Sie unbedingt diesen Termin. Bei später eingehenden Anträgen kann eine Bearbeitung nicht garantiert werden.

Das Antragsformular finden Sie hier

Neben der persönlichen Antragstellung im Verwaltungsgebäude Weberstraße 22 (ehem. AOK) im OT Ebersbach/Sa. zu den regulären
Öffnungszeiten  können die von den Antragstellern vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anträge uns auch auf folgendem Wege
zur Bearbeitung übergeben werden: 

► Eingescannt per E-Mail an
    ordnung-sicherheit@~@ebersbach-neugersdorf.de 

► per Fax an +49 3586 763 205 

► Einwurf in den Briefkasten am Rathaus
    Reichsstraße 1, 02730 Ebersbach-Neugersdorf 

► per Post an: Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf
    SG Ordnung/Sicherheit, Reichsstraße 1, 02730 Ebersbach-Neugersdorf 

Die Genehmigungsbescheide werden dann durch die Verwaltung erstellt und per Post versandt bzw. sofern der Antragsteller freiwillig eine E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer angibt, auch per E-Mail oder Fax zugestellt. Die für die Bearbeitung fälligen Verwaltungsgebühren in Höhe von 10,00 € sind wie im Bescheid beschrieben auf eines der Konten der Stadt Ebersbach-Neugersdorf zu überweisen. 


SG Ordnung/Sicherheit