Haushalt und Finanzen
Die Haushaltswirtschaft gliedert sich in vier Phasen, beginnend mit der Planung des Haushaltes für das kommende Haushaltsjahr bzw. die Doppelhaushaltsjahre und dem Beschluss des Haushaltsplanes durch den Stadtrat bis hin zum Vollzug und der Kontrolle des beschlossenen Haushaltsplanes und der Erstellung des Jahresabschlusses.
Haushaltsplan
Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf erstellt aller zwei Jahre einen Doppelhaushalt. Der Haushaltsplan besteht jeweils aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt.
Der Ergebnishaushalt ist für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und den Haushaltsausgleich von grundlegender Bedeutung. Hier werden die Erträge und Aufwendungen geplant, die für den laufenden Betrieb der Verwaltung und ihrer Einrichtungen erforderlich sind. Die Erträge setzen sich aus eigenen Einnahmen (z. B. Steuern, Abgaben und Leistungsentgelte) und aus Finanzzuweisungen des Freistaates Sachsen zusammen. Die Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Ausgaben für Personal, Sach- und Dienstleistungen und Transferaufwendungen zusammen. Alle laufenden Aufwendungen müssen durch Erträge gedeckt sein (Gesamtdeckungsprinzip).
Der Finanzhaushalt wird untergliedert in Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit entsprechenden zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes.
Haushaltplan 2023/2024