Jahresabschluss
Zum Abschluss eines jeden Haushaltsjahres hat die Stadt Ebersbach-Neugersdorf einen Jahresabschluss aufzustellen und durch den Stadtrat nach der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt oder eine feststellen zu lassen.
Die Bekanntgabe des festgestellten Jahresabschlusses erfolgt im Amtsblatt. Der aktuelle Jahresabschluss liegt
in der Stadtverwaltung der Stadt Ebersbach-Neugersdorf im Amt Finanzen öffentlich aus und kann nach
vorheriger Anmeldung eingesehen werden.
Der Jahresabschluss besteht aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung. Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist nach dem Gesetz keine Planungskomponente. Sie ist Bestandteil des Jahresabschlusses und zeigt die Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital) zum Abschlussstichtag. Sie wird jährlich entsprechend den Veränderungen im Vermögen fortgeschrieben.
Aktiva (Vermögen)
Auf der Aktiva-Seite der Bilanz werden das Vermögen und die liquiden Mittel abgebildet. Das Vermögen ist im Wesentlichen in das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen gegliedert. Der Anlagevermögen sind Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind dauerhaft dem Geschäfts- bzw. Verwaltungsbetrieb zu dienen (z. B. Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge und das Infrastrukturvermögen). Das Umlaufvermögen wird aus Vermögensgegenstände gebildet, die dazu bestimmt sind kurzfristig der öffentlichen Verwaltung zu dienen (z.B. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Vorräte und Forderungen, liquide Mittel).
Passiva (Kapital)
Die Differenz zwischen dem Vermögen auf der Aktiva-Seite und den Schulden bildet das Eigenkapital. Als Fremdkapital werden die Schulden gegenüber Dritten bezeichnet. Hierzu zählen Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ebenso sind sie unter gewissen Voraussetzungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen zu bilden.