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Wahl des Deutschen Bundestages 2025


 

Wahlhelfer gesucht !

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Organisation und Durchführung der kurzfristig anberaumten Wahlen zum Deutschen Bundestag stellt für die Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf eine gewaltige Herausforderung dar.
Die wenige bis zum Wahltag verbleibende Zeit und die sächsischen Winterferien erschweren die Aufgabe, alle Wahllokale im Stadtgebiet mit ausreichend Wahlhelfern besetzen zu können.
Deshalb suchen wir Bürgerinnen und Bürger, die Interesse haben, am Wahltag 23.Februar 2025 als Beisitzer in einem Wahllokal oder einem Briefwahlvorstand tätig zu werden.
Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe erhalten Sie eine umfassende Schulung.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann melden Sie sich bei uns entweder telefonisch unter
+49 3586/763 120 oder per Mail an wahlen@~@ebersbach-neugersdorf.de
 


 

Obwohl die endgültige Bestätigung durch den Bundespräsidenten noch aussteht, wird der Termin für die vorgezogenen Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag der 23. Februar 2025 sein.
Aufgrund der Kürze der Zeit, die den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur Vorbereitung dieser Wahl zur Verfügung steht, können noch nicht alle Ecktermine hundertprozentig benannt werden.

Um die wichtigsten Fragen der Wahlberechtigten bereits jetzt zu beantworten, möchten wir hier einen ersten Überblick zur Bundestagswahl geben:

Briefwahl
Jeder und jede Wahlberechtigte wird auch zur Bundestagswahl die Möglichkeit haben, seine oder ihre Stimme per Briefwahl abgeben zu können.
Dazu wird das Briefwahlbüro der Stadtverwaltung wieder im Stadtsaal des Verwaltungsgebäudes in der Weberstraße 22 (OT Ebersbach) eingerichtet werden.
Die Bürger können ihre Briefwahlunterlagen entweder per Post unter Einsendung des Wahlscheinantrages (befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) an folgende Anschrift:

Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf
Briefwahlbüro
Reichsstraße 1, 02730 Ebersbach-Neugersdorf

oder auch mit dem Antragsassistenten auf der Homepage der Stadt www.ebersbach-neugersdorf.de online beantragen.
Die Mitarbeiter des Briefwahlbüros versenden die beantragten Unterlagen im Anschluss an die im Antrag angegebene Anschrift.
Natürlich wird es auch möglich sein, das Briefwahlbüro persönlich an den bekannten Sprechtagen aufzusuchen, um alle Angelegenheiten zur Briefwahl gleich vor Ort zu erledigen. 
Sobald wir konkrete Öffnungszeiten für das Briefwahlbüro benennen können, werden wir alle Bürger auf unserer Homepage und durch Mitteilungen in der regionalen Tagespresse informieren.

Wahllokale
Auch für die Bundestagswahl wollen wir allen Wahlberechtigten wieder die gewohnten Wahllokale im Stadtgebiet anbieten. Bitte beachten Sie dazu die Mitteilung auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten werden. Mit Ausnahme des Wahllokals im Tanzstudio Neugersdorf in der Karl-Liebknecht-Straße, sind alle Wahllokale barrierefrei.

Unterstützerunterschriften
Alle Parteien und Wählervereinigungen, die noch nicht im Bundestag oder einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, benötigen zur Teilnahme an der Bundestagswahl die gesetzlich geforderte Anzahl an Unterstützerunterschriften.
Bürger der Stadt, die eine solche Unterstützerunterschrift leisten wollen, können das, sofern die jeweilige Partei sich zur Wahl bereits angemeldet hat, an den gewohnten Sprechtagen der Stadtverwaltung im

Sachgebiet Bürgerdienste/ Einwohnermeldeamt
Verwaltungsgebäude
Weberstraße 22, 02730 Ebersbach-Neugersdorf
tun. 

Ausschließlich zur Leistung von Unterstützerunterschriften, kann das Einwohnermeldeamt auch
am Montag, dem 30.Dezember, von 10:00 bis 12:00 Uhr besucht werden.
Bitte beachten Sie, dass zur Leistung einer Unterstützerunterschrift der Personalausweis vorzulegen ist.

Informationen
Auf der Homepage der Stadt können Sie sich unter www.ebersbach-neugersdorf.de regelmäßig über alle Neuigkeiten und Termine zur Bundestagswahl informieren.


Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf
Dezember 2024