Wahl des Deutschen Bundestages am 23.02.2025
Der Wahltermin 23.02.2025 wurde durch den Bundespräsidenten in seiner Erklärung vom 27.12.2024
nun offiziell bestätigt.
Aufgrund der Kürze der Zeit, die den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur Vorbereitung dieser Wahl
zur Verfügung steht, können noch nicht alle Ecktermine hundertprozentig benannt werden.
Um die wichtigsten Fragen der Wahlberechtigten bereits jetzt zu beantworten, möchten wir hier einen ersten Überblick zur Bundestagswahl geben.
Briefwahl
Jeder und jede Wahlberechtigte wird auch zur Bundestagswahl die Möglichkeit haben,
seine oder ihre Stimme per Briefwahl abgeben zu können.
Dazu wird das Briefwahlbüro der Stadtverwaltung wieder im Stadtsaal des Verwaltungsgebäudes
in der Weberstraße 22 (OT Ebersbach/Sa.) eingerichtet werden.
Die Bürger können ihre Briefwahlunterlagen entweder per Post unter Einsendung des Wahlscheinantrages
(befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) an folgende Anschrift:
Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf
Briefwahlbüro
Reichsstraße 1, 02730 Ebersbach-Neugersdorf
oder auch mit dem Antragsassistenten auf der Homepage der Stadt www.ebersbach-neugersdorf.de
online beantragen. Die Mitarbeiter des Briefwahlbüros versenden die beantragten
Unterlagen im Anschluss an die im Antrag angegebene Anschrift.
Natürlich wird es auch möglich sein, das Briefwahlbüro persönlich an den bekannten
Sprechtagen aufzusuchen, um alle Angelegenheiten zur Briefwahl gleich vor Ort zu erledigen.
Sobald wir konkrete Öffnungszeiten für das Briefwahlbüro benennen können,
werden wir alle Bürger auf unserer Homepage und durch Mitteilungen in der regionalen
Tagespresse informieren.
Wahllokale
Auch für die Bundestagswahl wollen wir allen Wahlberechtigten wieder die gewohnten
Wahllokale im Stadtgebiet anbieten. Bitte beachten Sie dazu die Mitteilung auf Ihrer
Wahlbenachrichtigung, die Sie rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten werden.
Mit Ausnahme des Wahllokals im Tanzstudio Neugersdorf in der Karl-Liebknecht-Straße,
sind alle Wahllokale barrierefrei.
Unterstützerunterschriften
Alle Parteien und Wählervereinigungen, die noch nicht im Bundestag oder einem Landtag mit
mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind,benötigen zur Teilnahme an der Bundestagswahl
die gesetzlich geforderte Anzahl an Unterstützerunterschriften.
Bürger der Stadt, die eine solche Unterstützerunterschrift leisten wollen, können das,
sofern die jeweilige Partei sich zur Wahl bereits angemeldet hat, an den gewohnten Sprechtagen der Stadtverwaltung im
Sachgebiet Bürgerdienste/ Einwohnermeldeamt
Verwaltungsgebäude
Weberstraße 22, 02730 Ebersbach-Neugersdorf
tun.
Informationen
Auf der Homepage der Stadt können Sie sich unter www.ebersbach-neugersdorf.de regelmäßig über alle
Neuigkeiten und Termine zur Bundestagswahl informieren.