Einwohnermeldeamt
das Einwohnermeldeamt befindet sich im Verwaltungsgebäude Weberstraße 22, Erdgeschoß,
02730 Ebersbach-Neugersdorf, ein Fahrstuhl ist vorhanden
Öffnungszeiten:
dienstags von 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr-18:00 Uhr
donnerstags von 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Hinweis:
eine Terminreservierung ist derzeit nicht notwendig
Passfotos werden im Einwohnermeldeamt z.Zt. noch keine gefertigt
telefonische Erreichbarkeit
49 3586 763 136 und 49 3586 763 137
per Mail
einwohnermeldeamt@~@ebersbach-neugersdorf.de
hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Personalausweis
- bis zum 24. Lebensjahr - 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre)
- ab dem 24. Lebensjahr - 37,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
- vorläufiger Personalausweis- 10,00 € (Gültigkeit 3 Monate)
bitte vorlegen
- ein derzeitiges Dokument ( Ausweis oder Reisepass), Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren die ist Beantragung in Begleitung der gesetzlichen Vertreter erforderlich
zum Personalausweisportal
Hinweis zu Passbildern
- ab dem 01.05.2025 werden für alle Dokumente die Passbilder nur noch in digitaler Form verwendet
- die Erstellung der Passbilder ist bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt möglich
oder
- in einem zertifizierten Fotogeschäft www.e-passfoto.de
im Einwohnermeldeamt ist Bar-und Kartenzahlung möglich
Reisepass
- bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
- ab dem 24. Lebensjahr 70,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
- bei Expresslieferung (Anfertigung innerhalb von 3 Werktagen) ist eine
zusätzliche Gebühr von 32,00 € zu entrichten
bitte vorlegen
- ein derzeitiges Dokument (Ausweis oder Reisepass), Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren ist Beantragung in Begleitung der gesetzlichen Vertreter erforderlich
vorläufiger Reisepass
- die Ausstellung erfolgt nur, wenn das Dokument sofort benötigt wird und somit eine Expresslieferung
nicht ausreichend ist
- zur Beantragung sind Nachweise über die beabsichtigte Reise vorzulegen (Tickets, Reisebuchungen u.a.)
Gebühren: 26,00 € (Gültigkeit ein Jahr)
zum Reisepassportal
Hinweis zu Passbildern
- ab dem 01.05.2025 werden für alle Dokumente die Passbilder nur noch in digitaler Form verwendet
- die Erstellung der Passbilder ist bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt möglich
oder
- in einem zertifizierten Fotogeschäft www.e-passfoto.de
im Einwohnermeldeamt ist Bar-und Kartenzahlung möglich
Anmeldung
- der Zuzug in unsere Stadt ist gem. Bundesmeldegesetz innerhalt von 2 Wochen zu melden
- die Anmeldung ist persönlich unter Vorlage der Personaldokumente sowie der
Bescheinigung des Wohnungsgebers bzw. Nachweis bei Wohneigentum vorzunehmen
- bei Anmeldung in Vertretung sind zusätzlich die Vollmacht des Vollmachtgebers sowie die
Ausweisdokumente vorzulegen
Gebühr: keine
Hinweis
- bei einem Wiederzuzug nach Deutschland ist die letzte Wohnschrift von Deutschland (Abmeldung u.a.)
erforderlich
Ummeldung (Umzug)
- die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen persönlich unter Vorlage der Personaldokumente sowie der
Bescheinigung des Wohnungsgebers bzw. Nachweis bei Wohneigentum vorzunehmen
- bei Ummeldung in Vertretung sind zusätzlich die Vollmacht des Vollmachtgebers
sowie die Ausweisdokumente vorzulegen
Gebühr: keine
Wegzug
Abmeldungen in das Ausland sind innerhalb von zwei Wochen persönlich und unter Vorlage der Personaldokumente vorzunehmen
Gebühr: keine
Hinweis
bei einem Umzug innerhalb von Deutschland genügt die Anmeldung am neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen
Bundesmeldegesetz
Beantragung Führungszeugnis
- persönliche Beantragung unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes
- bei Versendung an eine Behörde (Belegart 0) sind die komplette Adresse sowie der Verwendungszweck
mit anzugeben
- für ein erweitertes Führungszeugnis ist die schriftliche Aufforderung, von der Stelle, die das
Führungszeugnis verlangt, erforderlich
Gebühr: 13,00 €
eine persönliche Beantragung von zuhause aus ist hier möglich
Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister
- persönliche Beantragung unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes
- bei Versendung an eine Behörde (Belegart 9) sind die komplette Adresse sowie der
Verwendungszweck erforderlich
Gebühr: 13,00 €
Bundesamt für Justitz
eine persönliche Beantragung von zu Hause ist hier möglich
im Einwohnermeldeamt ist Bar-und Kartenzahlung möglich
- die Ausstellung des Familienpasses erfolgt in der Regel und nach Prüfung aller Unterlagen,
bitte Beleg der Familienkasse bzw. Kindergeld-Nachweis mit einreichen, sofort bzw.
wird Ihnen zugesandt
Gebühr: keine
- Meldebescheinigungen sind persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes zu beantragen
- bei Abholung in Vertretung sind zusätzlich die Vollmacht des Vollmachtgebers sowie die Ausweisdokumente
erforderlich
Gebühr: 12,00 €
im Einwohnermeldeamt ist Bar-und Kartenzahlung möglich
allgemeine Hinweise|Informationen
Wohnungsgeberbescheinigung
Antrag auf Einrichtung von Übermittlungs-und Auskunftssperren
Antrag für einen Familienpass