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Einwohnermeldeamt

das Einwohnermeldeamt befindet sich im Verwaltungsgebäude Weberstraße 22, Erdgeschoß,
02730 Ebersbach-Neugersdorf, ein Fahrstuhl ist vorhanden

Öffnungszeiten:
dienstags von 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr-18:00 Uhr
donnerstags von 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr-16:00 Uhr

Hinweis:
eine Terminreservierung ist derzeit nicht notwendig
Passfotos werden im Einwohnermeldeamt z.Zt. noch keine gefertigt

telefonische Erreichbarkeit
49 3586 763 136 und 49 3586 763 137
per Mail
einwohnermeldeamt@~@ebersbach-neugersdorf.de

 


 

hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Personalausweis

- bis zum 24. Lebensjahr - 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre)
- ab dem 24. Lebensjahr - 37,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)

- vorläufiger Personalausweis- 10,00 € (Gültigkeit 3 Monate)

bitte vorlegen
- ein derzeitiges Dokument ( Ausweis oder Reisepass), Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren die ist Beantragung in Begleitung der gesetzlichen Vertreter erforderlich

zum Personalausweisportal


Hinweis zu Passbildern 

- ab dem 01.05.2025 werden für alle Dokumente die Passbilder nur noch in digitaler Form verwendet
- die Erstellung der Passbilder ist bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt möglich
  oder
- in einem zertifizierten Fotogeschäft www.e-passfoto.de


im Einwohnermeldeamt ist Bar-und Kartenzahlung möglich 
 

Reisepass

- bis zum 24. Lebensjahr  37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
- ab dem 24. Lebensjahr  70,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)

- bei Expresslieferung (Anfertigung innerhalb von 3 Werktagen) ist eine
  zusätzliche Gebühr von 32,00 € zu entrichten

bitte vorlegen
- ein derzeitiges Dokument (Ausweis oder Reisepass), Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren ist Beantragung in Begleitung der gesetzlichen Vertreter erforderlich 
 


vorläufiger Reisepass

- die Ausstellung erfolgt nur, wenn das Dokument sofort benötigt wird und somit eine Expresslieferung
  nicht ausreichend ist
- zur Beantragung sind Nachweise über die beabsichtigte Reise vorzulegen (Tickets, Reisebuchungen u.a.)

Gebühren: 26,00 €   (Gültigkeit ein Jahr)

zum Reisepassportal

 

Hinweis zu Passbildern 

- ab dem 01.05.2025 werden für alle Dokumente die Passbilder nur noch in digitaler Form verwendet
- die Erstellung der Passbilder ist bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt möglich
  oder
- in einem zertifizierten Fotogeschäft www.e-passfoto.de


im Einwohnermeldeamt ist Bar-und Kartenzahlung möglich 

Anmeldung
- der Zuzug in unsere Stadt ist gem. Bundesmeldegesetz innerhalt von 2 Wochen zu melden
- die Anmeldung ist persönlich unter Vorlage der Personaldokumente sowie der
  Bescheinigung des Wohnungsgebers bzw. Nachweis bei Wohneigentum vorzunehmen
- bei Anmeldung in Vertretung sind zusätzlich die Vollmacht des Vollmachtgebers sowie die
  Ausweisdokumente vorzulegen

Gebühr: keine

Hinweis
- bei einem Wiederzuzug nach Deutschland ist die letzte Wohnschrift von Deutschland (Abmeldung u.a.)
  erforderlich


Ummeldung (Umzug)
- die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen persönlich unter Vorlage der Personaldokumente sowie der
  Bescheinigung des Wohnungsgebers bzw. Nachweis bei Wohneigentum vorzunehmen
- bei Ummeldung in Vertretung sind zusätzlich die Vollmacht des Vollmachtgebers
  sowie die Ausweisdokumente vorzulegen

Gebühr: keine


Wegzug
Abmeldungen in das Ausland sind innerhalb von zwei Wochen persönlich und unter Vorlage der Personaldokumente vorzunehmen

Gebühr: keine


Hinweis
bei einem Umzug innerhalb von Deutschland genügt die Anmeldung am neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen

Bundesmeldegesetz

Beantragung Führungszeugnis

- persönliche Beantragung unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes 
- bei Versendung an eine Behörde (Belegart 0) sind die komplette Adresse sowie der Verwendungszweck
  mit anzugeben
- für ein erweitertes Führungszeugnis ist die schriftliche Aufforderung, von der Stelle, die das
  Führungszeugnis verlangt, erforderlich

Gebühr: 13,00 €

Bundesamt für Justiz

eine persönliche Beantragung von zuhause aus ist hier möglich



Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister

- persönliche Beantragung unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes 
- bei Versendung an eine Behörde (Belegart 9) sind die komplette Adresse sowie der
  Verwendungszweck erforderlich

Gebühr: 13,00 €

Bundesamt für Justitz

eine persönliche Beantragung von zu Hause ist hier möglich

im Einwohnermeldeamt ist Bar-und Kartenzahlung möglich 

- die Ausstellung des Familienpasses erfolgt in der Regel und nach Prüfung aller Unterlagen,
  bitte Beleg der Familienkasse bzw. Kindergeld-Nachweis mit einreichen, sofort bzw.
  wird Ihnen zugesandt

Gebühr: keine

Auskünfte zur Erteilung eines Familienpasses

 

- Meldebescheinigungen sind persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes zu beantragen
- bei Abholung in Vertretung sind zusätzlich die Vollmacht des Vollmachtgebers sowie die Ausweisdokumente
  erforderlich

Gebühr: 12,00 €

im Einwohnermeldeamt ist Bar-und Kartenzahlung möglich