wichtiger Hinweis!
Nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Kinder zwischen 13 und 15 Jahren bis zu zwei Stunden täglich eine für sie geeignete Tätigkeit ausführen. Ab 15 Jahren ist es Jugendlichen möglich, bis zu vier Wochen im Jahr in einem Ferienjob zu arbeiten.
Unternehmen: | Servicegesellschaft Spreequellen mbH |
Unternehmen: | Lutat Arbeitsbühnen GmbH |
Unternehmen: | Kfz Meisterbetrieb W.Liebscher |
Unternehmen: | SKS Ausbau GmbH |
Praktika
Unternehmen: | Volksbank Löbau-ZittaueG, Hauptstraße 8-10, 02727 Ebersbach-Neugersdorf |