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wichtiger Hinweis!

Nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Kinder zwischen 13 und 15 Jahren bis zu zwei Stunden täglich eine für sie geeignete Tätigkeit ausführen. Ab 15 Jahren ist es Jugendlichen möglich, bis zu vier Wochen im Jahr in einem Ferienjob zu arbeiten.  


 

Ferienjobs Sommerferien 2025 - Angebote für Schülerinnen und Schüler


 

Name und Adresse des Unternehmens:Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf, Reichsstraße 1,
02730 Ebersbach-Neugersdorf
Ansprechpartner für Ferienarbeit:

Frau Liebig, +49 3586 763 127
Kurzbewerbungen an personal@~@ebersbach-neugersdorf.de
unter Angabe des gewünschten Zeitraumes
bis spätestens 23.05.2025

Art der Tätigkeit:Objektbetreuung
Hilfsarbeiten Objektbetreuung/ Grünanlagenpflege
Zeitraum der Tätigkeit:
(Kalenderwoche min./max. Tage)
Sommerferien (30.06.2025 bis 08.08.2025)
min. 5 Tage/ max. 10 Tage
Arbeitszeiten (von-bis):06:15 Uhr bis 12:00 Uhr, max. 30 Stunden/ Woche
Anforderungen an Bewerber:körperlich fit
sonstige Bemerkungen:

Arbeitsschuhe sind erforderlich
gültige Schulbescheinigung
Vergütung: 15 Jahre bis 17 Jahre = 7 € pro Stunde
18 Jahre/ üb. 18 Jahre = MIndestlohn pro Stunde